Stellen Sie sich mal vor, Sie wollen oder müssen ein neues Auto kaufen. Sie haben sich
im WWW auch schon ein schickes Modell eines renommierten Herstellers ausgesucht. Nächster Schritt:
Das Fahrzeug beim Händler ansehen und möglichst probefahren. Gesagt, getan. Dabei erfahren
Sie Folgendes:
Die Motorhaube kann nur in einer Vertragswerkstatt des Herstellers geöffnet werden.
Einen Ölwechsel können Sie also auch nicht selbst durchführen, nicht nur, weil
Sie die Motorhaube nicht öffnen können, sondern weil beim Ölwechsel grundsätzlich
der komplette Motor getauscht werden muss. Der Hersteller behält sich dabei übrigens vor,
einen schwächeren Motor einzusetzen, falls Sie laut Logdateien des Bordcomputers dazu neigen,
Geschwindigkeitsbegrenzungen zu missachten oder vorwiegend in einer Grossstadt fahren, in der
sie von den ursprünglichen 230 PS sowieso nichts haben. Was soll's, mehr als 23 PS wird kein
Mensch jemals brauchen.
Tanken können Sie wie gewohnt, allerdings nur an Vertragstankstellen des Herstellers, das Navi
weist selbständig und unaufgefordert auf geeignete Orte und Zeitpunkte zur Kraftstoffaufnahme hin.
Neu ist die Kraftstoffflatrate mit unbegrenzter Kilometerleistung im Monat. Allerdings wird die
Motorleistung nach Verbrauch von 42 Litern automatisch auf 23 PS abgeregelt und die Höchstgeschwindigkeit
auf 42 km/h begrenzt. Mehr ist mit 23 PS eh kaum drin, zumindest nicht ausserhalb der Norddeutschen
Tiefebene.
Das Rechtsabbiegen innerhalb geschlossener Ortschaften ist wie gewohnt kostenlos möglich.
Zum Liebsabbiegen benötigen Sie wegen der erhöhten Gefahrenlage den Abbiegeassistenten,
der alle Informationen zum sicheren Linksabbiegen ortsbezogen und an die Verkehrslage angepasst
aus dem Internet und von anderen Fahrzeugen in Ihrer Nähe bezieht. Dafür wird eine kleine
Gebühr erhoben, die mittels NFC direkt von Ihrer EC- oder Kreditkarte abgebucht wird. Bitte
vergessen Sie nicht, Ihre Brieftasche bei Fahrtantritt in die iBox (vormals Handschuhfach) zu legen,
ansonsten ist Linksabbiegen nicht möglich.
Ausserhalb geschlossener Ortschaften, sowie in bestimmten Regionen generell (u.a. Nordfinnland, Südkorea
und Bielefeld) ist ein Abbiegen ohne Abbiegeassistenten aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass bei Kauf des Fahrzeugs der Rückwärtsgang noch nicht freigeschaltet
ist. Für den Rückwärtsfahrassistenten können Sie zwischen attraktiver Flatrate und
Micropayment per NFC frei wählen.
Für das hochwertige Audiosystem des Fahrzeugs empfehlen wir ebenfalls die kostengünstige Flatrate
für unbeschränkten Radioempfang (nur von teilnehmenden Sendern), ansonsten kann leider nur die
Finnische Nationalhymne wiedergegeben werden.
Das Audiosystem verfügt selbstverständlich auch über das übliche Dock für kompatible
Abspielgeräte. Gegen Aufpreis kann zusätzlich der USB Anschluss für Speichersticks oder MP3-Player freigeschaltet werden. Sie haben also unbegrenzte Möglichkeiten, Ihre Musik frei zu
gestalten. Bitte beachten Sie, dass aus urheberrechtlichen Gründen vom Bordcomputer geprüft
wird, ob Sie die nötigen Lizenzen für die Audiodateien auf Ihren Datenträgern besitzen.
Der Bordcomputer kann gegebenenfalls ersatzweise andere Titel abspielen (z.B. die Finnische Nationalhymne),
das Abspielen Ihrer Titel ganz verweigern oder sie ersatzlos von Ihrem Datenträger oder Abspielgerät löschen.
Der integrierte Navigationsassistent verfügt über umfangreiches Kartenmaterial, das vom Fahrzeughersteller
zur Verfügung gestellt wird. Bitte beachten Sie, dass Sie Strassen und Strassenteile, die nicht in den
Karten verzeichnet sind (u.a. in Nordfinnland, Südkorea und Bielefeld), aus urheberrechtlichen oder
wettbewerbsrechtlichen Gründen möglicherweise gar nicht, nur gegen Aufpreis, oder nur mit deutlich
verringerter Motorleistung (weniger als 23 PS) befahren können. Das gilt auch und insbesondere für
Strassen und Strassenteile, die nur im Kartenmaterial anderer Hersteller enthalten sind, und deren Informationen
Ihrem Fahrzeug von anderen Fahrzeugen in der Nähe übermittelt werden könnten. Bei Nutzung derartiger
Informationen aus anderen Fahrzeugnetzen können zusätzliche Roamingentgelte erhoben werden, deren Höhe
sich aus dem Refinanzierungsbedarf der beteiligten Betreiber ergibt.
Bitte beachten Sie auch, dass der Hersteller sich vorbehält, einzelne Features des Fahrzeugs nachträglich
ganz oder teilweise, dauerhaft oder zeitweise, zu deaktivieren oder einzuschränken, falls diese in patentrechtlichem
Konflikt mit ähnlichen Features anderer Hersteller stehen. Dies trifft möglicherweise auch auf
grundlegende Patente zu, wie zum Beispiel iWheel, iBrake, iSeat, iGear, youLight, myFire, everyBreath und andere,
was die Nutzung des Fahrzeugs einschränken oder ausschliessen könnte. Für diesen Fall steht Ihnen alternativ
die Nutzung der iCrowd im Rahmen der Möglichkeiten Ihres örtlichen Mobilitätskonzeptes
zur Verfügung. Näheres hierzu erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Nahverkehrsprovider.
Bevor wir zur Reserveradregelung, dem Rückspiegelassistenten und der Rückbankrückklappapp kommen...
Haben Sie überhaupt noch iNteresse an dem Fahrzeug?
Nein?
Warum haben Sie dann genau so ein Smartphone?
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